AGENTUR FÜR ARBEIT UND JOBCENTER
FBW-Massnahme (Bildungsgutschein)
Im Rahmen der Förderung der "beruflichen Weiterbildung" können die Agentur für Arbeit und Jobcenter bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsziele aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten aus (der Bildungsgutschein muss in dieser Zeit eingelöst werden). Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können Bildungsinteressenten den Bildungsgutschein bei uns einlösen.
Voraussetzungen:
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Förderhöhe:
Einem Teilnehmer wird mit dem Vorliegen des Bildungsgutscheins bescheinigt, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Link:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
WEITER.BILDUNG
Im Vordergrund dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Förderung soll als Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen dienen.
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und der Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Voraussetzungen:
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Förderhöhe:
Bei Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen übernehmen die Agenturen für Arbeit die Lehrgangskosten teilweise:
- Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 100% der Lehrgangskosten (die verbleibenden Kosten sind ggf. vom Betrieb zu tragen)
- Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein, den sie bei uns einlösen können.
Antragsstellung:
Die Antragsstellung erfolgt durch die am Hauptsitz des Unternehmens ansässige Agentur für Arbeit.
Gerne unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Antragstellung für Ihre WEITER.BILDUNG-Förderung.
Link:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Im Vordergrund dieses Programms steht die Unterstützung, sowie die vorherige Eignungsüberprüfung von Personen, die eine Förderung über einen Bildungsgutschein haben bzw. durch die Eignungsüberprüfung (Modul: Talente Check) erlangen wollen.
Voraussetzungen:
Gefördert werden können Personen, die von ihrer Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten haben.
Förderhöhe:
Im Talente Check wird Ihre Eignung für die Ausbildung als LKW- oder Busfahrer überprüft und an die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter zurück gemeldet. Die Entscheidung über die Förderung zum LKW- oder Busfahrer trifft Ihr Arbeitsvermittler.
Die komplette Förderhöhe des Talente Checks wird durch den AVGS wird übernommen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, den sie bei uns einlösen können.
Antragsstellung:
Die Ausgabe erfolgt durch die am Hauptsitz des Unternehmens ansässige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Link:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
Vermittlungsbudget
Voraussetzungen:
Über das Vermittlungsbudget kann die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für ein berufliche Eingliederung notwendig ist.
Übliche Leistungen sind z.B. die Übernahme von
- Bewerbungskosten
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
- Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
- Kosten für Pendelfahrten zum Arbeits- oder Ausbildungsort
- Umzugskosten bei Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung
- Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel
Da gesetzlich keine konkrete Aufzählung möglicher Leistungen vorliegen, kann der Begriff der Anbahnung weit ausgelegt werden kann. So können im Einzelfall auch andere, notwendige Leistungen denkbar sein: z.B. Förderung der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung als Integrationsfortschritt zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Förderhöhe:
Art und Höhe der Förderung werden regelmäßig in den Weisungen der einzelnen Arbeitsagenturen und Jobcentern unterschiedlich bestimmt.
Link:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/vermittlungsbudget-ausbildung